Wahlleistungen
Wie unter dem Menüpunkt Stationär --> Privatpatient erwähnt, muss ein Privatpatient eine
Wahlleistungsvereinbarung unterschreiben. Eine Wahlleistung ist eine Sonderleistung, die über die
allgemeine Krankenhausleistung hinausgeht und die somit auch von den gesetzlichen Krankenkassen
nicht mehr bezahlt wird. Diese Sonderleistungen müssen vom Patient bezahlt werden. In
Krankenhäuser übliche Wahlleistungen sind:
- Einbettzimmer mit Bad/Dusche
- Einbettzimmer ohne Bad/Dusche
- Zweibettzimmer mit Bad/Dusche
- Zweibettzimmer ohne Bad/Dusche
- wahlärztliche Leistungen (Behandlung durch den Chefarzt oder seinen offiziellen Vertreter)
- Begleitperson.
Im Krankenhausentgeltgesetz ist vorgeschrieben, dass der Patient vor Unterschrift der
Wahlleistungsvereinbarung über die Entgelte aufgeklärt werden muss. Im Klinikum der Universität
München ist das so, dass zur Wahlleistungsvereinbarung auch eine Patienteninformation gehört, in
der der Patient unter anderem über die Steigerungssätze aufgeklärt wird. Die Patienten werden von
uns aufgefordert, erst die Patienteninformation zu lesen und dann zu unterschreiben, und dann erst
wird die Wahlleistungsvereinbarung unterschrieben. Auf der Wahlleistungsvereinbarung steht dann
auch mit einem Blick erkennbar, was die Ein- und Zweibettzimmer und/oder eine Begleitperson pro
Kalendertag kosten.
Üblicherweise bekommt der Patient alle Chefarztrechnungen, die Rechnungen für Einbett- bzw.
Zweibettzimmer darf das Krankenhaus an die private Krankenversicherung schicken. Sollte der Patient
für die Bettenwahl nicht oder nur teilweise versichert sein (z. B. nur für Zweibettzimmer, wünscht
aber Einbettzimmer), bekommt der Patient für das Ein-/Zweibettzimmer oder für die Differenz die
Rechnung selbst, und der Patient muss damit rechnen, dass er bei der stationären Aufnahme für
Ein-/Zweibettzimmer bzw. der Differenz eine angemessene Vorauszahlung leisten muss.
Als Wahlleistung ist irgendwo auch mal das Telefon am Patientenbett und der Fernseher im Zimmer
bezeichnet worden. Wie man diese Geräte anmeldet und wie man sie bezahlt, erfragt man am Besten im
jeweiligen Krankenhaus. Oft ist es aber so, dass für das Telefon eine Telefonkarte gekauft werden
muss. In dieser Telefonkarte könnten die Bereitstellung des Telefons, eine Vorauszahlung der
Gebühren und das Pfand für die Telefonkarte schon einberechnet sein. Diese Karten kann man natürlich
aufladen, sollte man die Karte länger benötigen.
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