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Informationen für Patienten und Personen, die sich über den Ablauf im Krankenhaus informieren möchten

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Wahlleistungen


Wie unter dem Menüpunkt Stationär --> Privatpatient erwähnt, muss ein Privatpatient eine Wahlleistungsvereinbarung unterschreiben. Eine Wahlleistung ist eine Sonderleistung, die über die allgemeine Krankenhausleistung hinausgeht und die somit auch von den gesetzlichen Krankenkassen nicht mehr bezahlt wird. Diese Sonderleistungen müssen vom Patient bezahlt werden. In Krankenhäuser übliche Wahlleistungen sind:


Im Krankenhausentgeltgesetz ist vorgeschrieben, dass der Patient vor Unterschrift der Wahlleistungsvereinbarung über die Entgelte aufgeklärt werden muss. Im Klinikum der Universität München ist das so, dass zur Wahlleistungsvereinbarung auch eine Patienteninformation gehört, in der der Patient unter anderem über die Steigerungssätze aufgeklärt wird. Die Patienten werden von uns aufgefordert, erst die Patienteninformation zu lesen und dann zu unterschreiben, und dann erst wird die Wahlleistungsvereinbarung unterschrieben. Auf der Wahlleistungsvereinbarung steht dann auch mit einem Blick erkennbar, was die Ein- und Zweibettzimmer und/oder eine Begleitperson pro Kalendertag kosten.

Üblicherweise bekommt der Patient alle Chefarztrechnungen, die Rechnungen für Einbett- bzw. Zweibettzimmer darf das Krankenhaus an die private Krankenversicherung schicken. Sollte der Patient für die Bettenwahl nicht oder nur teilweise versichert sein (z. B. nur für Zweibettzimmer, wünscht aber Einbettzimmer), bekommt der Patient für das Ein-/Zweibettzimmer oder für die Differenz die Rechnung selbst, und der Patient muss damit rechnen, dass er bei der stationären Aufnahme für Ein-/Zweibettzimmer bzw. der Differenz eine angemessene Vorauszahlung leisten muss.

Als Wahlleistung ist irgendwo auch mal das Telefon am Patientenbett und der Fernseher im Zimmer bezeichnet worden. Wie man diese Geräte anmeldet und wie man sie bezahlt, erfragt man am Besten im jeweiligen Krankenhaus. Oft ist es aber so, dass für das Telefon eine Telefonkarte gekauft werden muss. In dieser Telefonkarte könnten die Bereitstellung des Telefons, eine Vorauszahlung der Gebühren und das Pfand für die Telefonkarte schon einberechnet sein. Diese Karten kann man natürlich aufladen, sollte man die Karte länger benötigen.

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