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Informationen für Patienten und Personen, die sich über den Ablauf im Krankenhaus informieren möchten

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Privatpatient


Wer sich im stationären Bereich eine Behandlung durch den Chefarzt erwerben möchte, ist ein Privatpatient. Bei allen Privatpatienten wird die Krankenhausrechnung genau so zusammengestellt, wie unter dem Menüpunkt Stationär --> Allgemein beschrieben ist. Zusätzlich zu den sogenannten Hauskosten wird einem Privatpatient jede ärztliche Leistung (Operateur, Anästhesie, Labor, EKG, Röntgen, Konsile, ...), die gemacht wird, in Rechnung gestellt. Es kommt immer wieder vor, dass ein Patient beispielsweise nur den Operateur bezahlen möchte, und sonst nichts. Aber das ist so nicht möglich. Entweder ist man ein Privatpatient und bezahlt alle ärztlichen Leistungen, oder man ist Allgemeinpatient. Ein bisschen privat geht nicht. Und es gibt mehrere Möglichkeiten, welcher Kostenträger was bezahlt.

Der typische Privatpatient ist bei einer privaten Krankenversicherung mit entsprechenden Tarifen versichert. Fast alle Privatkassen geben an ihre Kunden eine Versichertenkarte aus. Diese Karte bitte bei stationärer Aufnahme unbedingt mitnehmen und vorlegen. Auf der Karte ist vermerkt, was das Krankenhaus direkt mit der privaten Versicherung abrechnen kann, also die allgemeinen Krankenhausleistungen, auch "Hauskosten" genannt, und Ein- oder Zweibettzimmer. Die einzelnen Chefarztrechnungen bekommt der Patient selbst und reicht sie dann bei seiner Krankenkasse ein. Bei beihilfeberechtigten Patienten ist es sinnvoll, auch die Krankenhausrechnung an den Patient zu schicken, da sowohl Beihilfe als auch Krankenkasse jeweils nur einen Teil der Rechnung bezahlen, und der Patient die Rechnungen aufteilen muss.

Dann haben auch einige gesetzlich versicherte Patienten eine Zusatzversicherung für stationären Aufenthalt bei einer privaten Krankenversicherung. Diese Versicherung bezahlt alles, was durch die Privatbehandlung über dem, was die gesetzliche Krankenversicherung bezahlt, hinausgeht. Die Rechnung der allgemeinen Krankenhausleistungen, also die Hauskosten, geht ganz normal an die gesetzliche Krankenkasse, die Rechnung für Ein- oder Zweibettzimmer geht vom Krankenhaus direkt an die private Krankenversicherung, die einzelnen Chefarztrechnungen bekommt der Patient selbst und reicht sie bei seiner Privatkasse ein.

Einige Patienten haben auch den Wunsch, als Privatpatient behandelt zu werden, obwohl sie nur bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind. Das ist möglich, nur muss der Patient alle Chefarztrechnungen und ein eventuelles Ein- oder Zweibettzimmer aus eigener Tasche bezahlen. Sollten Sie als Allgemeinpatient auch den Wunsch einer Privatbehandlung haben, dann überlegen Sie es sich bitte gut, denn es kann teuer werden. Vor vielen Jahren wollte bei uns im Klinikum ein Allgemeinpatient auch eine Privatbehandlung, zwei Wochen geplanten Klinikaufenthalt konnte er bezahlen. Nur, dass er dann zwei Monate auf der Intensivstation lag, konnte niemand voraussehen. Und einmal geleistete Unterschriften bei Wahlleistungsvereinbarungen werden nicht mehr zurückgezogen.

Privatversicherung, Zusatzversicherung und das Selbst Bezahlen sind die üblichen Möglichkeiten der Privatbehandlung im Krankenhaus. Es gibt noch wenige andere Möglichkeiten, die kommen aber so selten vor, dass man sie jetzt vernachlässigen kann.

Wenn ein Privatpatient teilstationär oder vollstationär in Krankenhaus kommt, muss er auch eine sogenannte Wahlleistungsvereinbarung für Chefarztbehandlung unterschreiben. Diese Vereinbarung wird am Aufnahmetag unterschrieben und gilt für alle ärztlichen Leistungen während des stationären Aufenthalts. Zusätzlich lassen Chefärzte für sich persönlich den Patient oft noch eine Vereinbarung unterschreiben. Auf diese Art kommen für einen stationären Aufenthalt sehr viele Unterschriften zustande: Die Wahlleistungsvereinbarung und dazugehörende Papiere, für (fast) jeden Chefarzt eine extra Vereinbarung, eine Einverständniserklärung, dass die Chefarztrechnung eine externe Firma schreibt, und auch noch das eine oder andere Formular der Krankenhausverwaltung. Eine einzelne Vereinbarung für den Chefarzt kann unterschrieben werden, die Wahlleistungsvereinbarung muss unterschrieben werden. Sollte die Wahlleistungsvereinbarung nicht unterschrieben sein oder Formfehler (falsches Datum, irgendeine Unterschrift fehlt, ... ) enthalten, kann kein Chefarzt privat abrechnen, selbst wenn die Chefärzte ihre eigenen unterschriebenen Vereinbarungen haben.

Sollte Ihnen bei der stationären Aufnahme eine Ausfertigung oder eine Kopie bzw. Durchschlag der Wahlleistungsvereinbarung ausgehändigt worden sein, dann diese Formulare bitte gut aufheben, nicht wegwerfen, auch keiner Krankenschwester oder sonst irgendjemanden vom Krankenhaus aushändigen, weil Privatkassen und Beihilfestellen von der Wahlleistungsvereinbarung oft eine Kopie brauchen.

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