Informationen für Patienten und Personen, die sich über den Ablauf im Krankenhaus informieren möchten
Wer sich im stationären Bereich eine Behandlung durch den Chefarzt erwerben möchte, ist ein
Privatpatient. Bei allen Privatpatienten wird die Krankenhausrechnung genau so zusammengestellt,
wie unter dem Menüpunkt Stationär --> Allgemein beschrieben ist. Zusätzlich zu den sogenannten
Hauskosten wird einem Privatpatient jede ärztliche Leistung (Operateur, Anästhesie, Labor, EKG,
Röntgen, Konsile, ...), die gemacht wird, in Rechnung gestellt. Es kommt immer wieder vor, dass ein
Patient beispielsweise nur den Operateur bezahlen möchte, und sonst nichts. Aber das ist so nicht
möglich. Entweder ist man ein Privatpatient und bezahlt alle ärztlichen Leistungen, oder man ist
Allgemeinpatient. Ein bisschen privat geht nicht. Und es gibt mehrere Möglichkeiten, welcher
Kostenträger was bezahlt.
Der typische Privatpatient ist bei einer privaten Krankenversicherung mit entsprechenden Tarifen
versichert. Fast alle Privatkassen geben an ihre Kunden eine Versichertenkarte aus. Diese Karte bitte
bei stationärer Aufnahme unbedingt mitnehmen und vorlegen. Auf der Karte ist vermerkt, was das
Krankenhaus direkt mit der privaten Versicherung abrechnen kann, also die allgemeinen
Krankenhausleistungen, auch "Hauskosten" genannt, und Ein- oder Zweibettzimmer. Die einzelnen
Chefarztrechnungen bekommt der Patient selbst und reicht sie dann bei seiner Krankenkasse ein.
Bei beihilfeberechtigten Patienten ist es sinnvoll, auch die Krankenhausrechnung an den Patient zu
schicken, da sowohl Beihilfe als auch Krankenkasse jeweils nur einen Teil der Rechnung bezahlen, und
der Patient die Rechnungen aufteilen muss.
Dann haben auch einige gesetzlich versicherte Patienten eine Zusatzversicherung für stationären
Aufenthalt bei einer privaten Krankenversicherung. Diese Versicherung bezahlt alles, was durch die
Privatbehandlung über dem, was die gesetzliche Krankenversicherung bezahlt, hinausgeht. Die Rechnung
der allgemeinen Krankenhausleistungen, also die Hauskosten, geht ganz normal an die gesetzliche
Krankenkasse, die Rechnung für Ein- oder Zweibettzimmer geht vom Krankenhaus direkt an die private
Krankenversicherung, die einzelnen Chefarztrechnungen bekommt der Patient selbst und reicht sie bei
seiner Privatkasse ein.
Einige Patienten haben auch den Wunsch, als Privatpatient behandelt zu werden, obwohl sie nur bei
einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind. Das ist möglich, nur muss der Patient alle
Chefarztrechnungen und ein eventuelles Ein- oder Zweibettzimmer aus eigener Tasche bezahlen. Sollten
Sie als Allgemeinpatient auch den Wunsch einer Privatbehandlung haben, dann überlegen Sie es sich
bitte gut, denn es kann teuer werden. Vor vielen Jahren wollte bei uns im Klinikum ein
Allgemeinpatient auch eine Privatbehandlung, zwei Wochen geplanten Klinikaufenthalt konnte er
bezahlen. Nur, dass er dann zwei Monate auf der Intensivstation lag, konnte niemand voraussehen.
Und einmal geleistete Unterschriften bei Wahlleistungsvereinbarungen werden nicht mehr zurückgezogen.
Privatversicherung, Zusatzversicherung und das Selbst Bezahlen sind die üblichen Möglichkeiten der
Privatbehandlung im Krankenhaus. Es gibt noch wenige andere Möglichkeiten, die kommen aber so selten
vor, dass man sie jetzt vernachlässigen kann.
Wenn ein Privatpatient teilstationär oder vollstationär in Krankenhaus kommt, muss er auch eine
sogenannte Wahlleistungsvereinbarung für Chefarztbehandlung unterschreiben. Diese Vereinbarung wird
am Aufnahmetag unterschrieben und gilt für alle ärztlichen Leistungen während des stationären
Aufenthalts. Zusätzlich lassen Chefärzte für sich persönlich den Patient oft noch eine Vereinbarung
unterschreiben. Auf diese Art kommen für einen stationären Aufenthalt sehr viele Unterschriften
zustande: Die Wahlleistungsvereinbarung und dazugehörende Papiere, für (fast) jeden Chefarzt eine
extra Vereinbarung, eine Einverständniserklärung, dass die Chefarztrechnung eine externe Firma
schreibt, und auch noch das eine oder andere Formular der Krankenhausverwaltung. Eine einzelne
Vereinbarung für den Chefarzt kann unterschrieben werden, die Wahlleistungsvereinbarung muss
unterschrieben werden. Sollte die Wahlleistungsvereinbarung nicht unterschrieben sein oder
Formfehler (falsches Datum, irgendeine Unterschrift fehlt, ... ) enthalten, kann kein Chefarzt
privat abrechnen, selbst wenn die Chefärzte ihre eigenen unterschriebenen Vereinbarungen haben.
Sollte Ihnen bei der stationären Aufnahme eine Ausfertigung oder eine Kopie bzw. Durchschlag der
Wahlleistungsvereinbarung ausgehändigt worden sein, dann diese Formulare bitte gut aufheben, nicht
wegwerfen, auch keiner Krankenschwester oder sonst irgendjemanden vom Krankenhaus aushändigen, weil
Privatkassen und Beihilfestellen von der Wahlleistungsvereinbarung oft eine Kopie brauchen.
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