Begleitperson
In Krankenhäuser ist es möglich, dass mit dem Patient noch eine Person mit im Zimmer liegen kann.
Diese Person nennt man Begleitperson. Es gibt zwei verschiedene Arten von Begleitpersonen: Für den
Patient ist eine Begleitperson aus medizinischen, therapeutischen und psychologischen Gründen
notwendig, oder es ist der Wunsch des Patienten oder der Familienangehörigen, dass beim Patient
noch jemand im Zimmer liegt.
Aus medizinischen Gründen notwendig:
Aus medizinischen und psychologischen Gründen
notwendig ist eine Begleitperson zum Beispiel bei Kinder, bei geistig behinderten Menschen oder
wenn ein Patient sonst irgendwie ständig betreut werden muss. Dass eine Begleitperson notwendig
ist, sollte am Besten der Stationsarzt schriftlich bestätigen. Die Begleitperson muss nicht mit
dem Patient verwandt sein. Für die Begleitperson bekommt das Krankenhaus von der Krankenkasse
des Patienten pro Tag einen festgesetzten Betrag bezahlt.
Wunsch des Patienten oder der Begleitperson:
Es kommt auch vor, dass eine Begleitperson aus
medizinischen Gründen nicht notwendig ist, aber es ist der Wunsch des Patienten oder von jemand
anderes, dass beim Patient noch jemand im Zimmer liegt. Bei ausländischen Patienten ist es in
ihrem Heimat teilweise üblich, nicht alleine ins Krankenhaus zu gehen, oder es ist jemand im
Zimmer, der übersetzen kann. Und bei in Deutschland wohnenden Patienten, die zum Krankenhaus
extra angereist sind, möchte der Ehepartner nicht im Hotel sondern im Krankenhaus übernachten.
Aus welchen Gründen auch immer eine Begleitperson mit im Zimmer liegt, die Begleitperson muss
die Rechnung selbst bezahlen. Keine Krankenversicherung, nicht mal eine private Krankenkasse,
bezahlt nämlich Begleitpersonen, die medizinisch nicht notwendig sind. Und die Begleitperson
muss damit rechnen, bei der Aufnahme eine angemessene Vorauszahlung zu leisten. Im Klinikum der
Universität München sind das zurzeit 51,13 Euro pro Kalendertag, der Entlassungstag wird auch
hier nicht berechnet.
Alle Arten von Begleitpersonen haben etwas gemeinsam: Alle Begleitpersonen müssen von der
Krankenhausverwaltung aufgenommen werden, Begleitpersonen haben nur Anspruch auf Unterkunft und
Verpflegung, Begleitpersonen bekommen keine medizinische Behandlung.
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