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Informationen für Patienten und Personen, die sich über den Ablauf im Krankenhaus informieren möchten

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Begleitperson


In Krankenhäuser ist es möglich, dass mit dem Patient noch eine Person mit im Zimmer liegen kann. Diese Person nennt man Begleitperson. Es gibt zwei verschiedene Arten von Begleitpersonen: Für den Patient ist eine Begleitperson aus medizinischen, therapeutischen und psychologischen Gründen notwendig, oder es ist der Wunsch des Patienten oder der Familienangehörigen, dass beim Patient noch jemand im Zimmer liegt.

Aus medizinischen Gründen notwendig:

Aus medizinischen und psychologischen Gründen notwendig ist eine Begleitperson zum Beispiel bei Kinder, bei geistig behinderten Menschen oder wenn ein Patient sonst irgendwie ständig betreut werden muss. Dass eine Begleitperson notwendig ist, sollte am Besten der Stationsarzt schriftlich bestätigen. Die Begleitperson muss nicht mit dem Patient verwandt sein. Für die Begleitperson bekommt das Krankenhaus von der Krankenkasse des Patienten pro Tag einen festgesetzten Betrag bezahlt.

Wunsch des Patienten oder der Begleitperson:

Es kommt auch vor, dass eine Begleitperson aus medizinischen Gründen nicht notwendig ist, aber es ist der Wunsch des Patienten oder von jemand anderes, dass beim Patient noch jemand im Zimmer liegt. Bei ausländischen Patienten ist es in ihrem Heimat teilweise üblich, nicht alleine ins Krankenhaus zu gehen, oder es ist jemand im Zimmer, der übersetzen kann. Und bei in Deutschland wohnenden Patienten, die zum Krankenhaus extra angereist sind, möchte der Ehepartner nicht im Hotel sondern im Krankenhaus übernachten. Aus welchen Gründen auch immer eine Begleitperson mit im Zimmer liegt, die Begleitperson muss die Rechnung selbst bezahlen. Keine Krankenversicherung, nicht mal eine private Krankenkasse, bezahlt nämlich Begleitpersonen, die medizinisch nicht notwendig sind. Und die Begleitperson muss damit rechnen, bei der Aufnahme eine angemessene Vorauszahlung zu leisten. Im Klinikum der Universität München sind das zurzeit 51,13 Euro pro Kalendertag, der Entlassungstag wird auch hier nicht berechnet.

Alle Arten von Begleitpersonen haben etwas gemeinsam: Alle Begleitpersonen müssen von der Krankenhausverwaltung aufgenommen werden, Begleitpersonen haben nur Anspruch auf Unterkunft und Verpflegung, Begleitpersonen bekommen keine medizinische Behandlung.

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