Keiner möchte es, aber jedem kann es passieren: Man muss zur Behandlung in ein Krankenhaus. Und oft sind Patienten verunsichert,
weil sie mit Verwaltungsangelegenheiten konfrontiert werden, mit denen man normalerweise nichts zu tun hat.
- Wie setzt sich eine Krankenhausrechnung zusammen?
- Welche Kosten kommen auf mich zu?
- Welche Versicherung muss was bezahlen?
- Wie sind im Krankenhaus die Regelungen zur Praxisgebühr?
- Nach welchen Grundlagen werden ambulante Rechnungen zusammengestellt?
- Welche Gesetze regeln die stationären Krankenhausrechnungen?
- Was ist DRG?
- Wie muss ich mich bei einem Arbeitsunfall verhalten?
- Kann ich meine Krankenakte einsehen und Kopien davon bekommen?
- ...
Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass die Liste der Fragen ewig fortgesetzt werden kann. Ich selbst arbeite nämlich in einem
Krankenhaus, in einem Aufnahmebüro des Klinikums der Universität München, und das schon seit Jahren. In dieser Zeit sind mir
fast unzählige Patienten begegnet, und viele von ihnen stellen ähnliche Fragen. Zusätzlich zum Parteiverkehr müssen wir in den
Aufnahmebüros auch einiges an Verwaltungsangelegenheiten erlernen und darin eine gewisse Routine entwickeln. Ich denke, dass mir das im
Laufe der Jahre doch einigermaßen gelungen ist. Aus diesem Grund habe ich einiges an Informationen zusammengestellt, die für viele
Personen, die zur Behandlung in ein Krankenhaus gehen müssen, hilfreich und wissenswert sein könnten. Klicken Sie sich einfach mal
durch diese Seiten, vielleicht finden Sie Dinge, die für Sie interessant sind oder von denen Sie vielleicht noch nie etwas gehört haben.
Ich wünsche Ihnen viel Spaß beim Lesen.
Stephan Jeromin