Informationen für Patienten und Personen, die sich über den Ablauf im Krankenhaus informieren möchten
AR-DRG: Australian Refined Diagnosis Related Groups (australische verfeinerte Diagnosebezogene Fallgruppen).
BPflV: Bundespflegesatzverordnung. Dieses Gesetz enthält Vorgaben zur Abrechnung von stationären Krankenhausleistungen für psychiatrische und psychosomatische Krankenhäuser.
DKG-NT: Deutsche Krankenhausgesellschaft Normaltarif. Nach diesem Katalog rechnet das Krankenhaus ambulante Leistungen ab wie zum Beispiel Konsile bei Patienten,
die in einem anderen Krankenhaus stationär liegen.
DRG: Diagnosis Related Groups (Diagnosebezogene Fallgruppen). Nach diesen Fallpauschalen wird in Deutschland die Krankenhausbehandlung abgerechnet.
EBM: Einheitlicher Bewertungsmaßstab. Nach diesem Katalog werden die ambulanten Leistungen von Kassenpatienten abgerechnet.
EHIC: European Health Insurance Card. Behandlungsausweis für das europäische Ausland, die am Sozialversicherungsabkommen teilnehmen.
G-DRG: German Diagnosis Related Groups (Deutsche Diagnosebezogene Fallgruppen).
GOÄ: Gebührenordnung für Ärzte. Nach diesem Katalog werden die Leistungen von Privatpatienten abgerechnet.
KHEntgG: Krankenhausentgeltgesetz. Dieses Gesetz enthält Vorgaben zur Abrechnung von stationären Krankenhausleistungen für somatische Krankenhäuser.
KHG: Krankenhausfinanzierungsgesetz. In diesem Gesetz ist geregelt, wie die Krankenhäuser finanziert werden.
Poliklinik: Krankenhausabteilung zur ambulanten Behandlung. Poliklinik kann auch der Name eines Krankenhauses sein.
SGB V: Sozialgesetzbuch, fünftes Buch. Enthält alle Bestimmungen zur gesetzlichen Krankenversicherung.
UV-GOÄ: Gebührenordnung für Ärzte - Unfallversicherungsträger. Nach diesem Katalog werden die ambulanten Leistungen bei Arbeits- und Schulunfälle abgerechnet.