Informationen für Patienten und Personen, die sich über den Ablauf im Krankenhaus informieren möchten
Im Krankenhaus hört man immer wieder die Aussagen, dass der Patient hier zur vorstationären oder zur nachstationären Behandlung ist.
Etwas zum Hintergrund zu vor- und nachstationäre Besuche: In den 1990-er Jahren hat unser Gesundheitsministerium etwas eingeführt, um die
stationären Aufenthalte etwas zu verändern. Untersuchungen, die zur Vorbereitung einer Operation notwendig sind wie z. B. EKG, Labor und
Röntgen wurden nach Möglichkeit nicht mehr während des stationären Aufenthaltes gemacht, sondern davor, und zwar im ambulanten Bereich.
Genauso mit der Nachbehandlung einer Operation, sie wurde nach Möglichkeit nicht während des stationären Aufenthaltes gemacht, sondern danach
im ambulanten Bereich. Dadurch sollten sich die stationären Aufenthalte verkürzen. Diese den stationären Aufenthalt vorbereitenden Besuche
wurden vorstationär genannt, die nachsorgenden Besuche nachstationär. Diese Besuche werden von allen Krankenkassen, auch von den privaten,
extra bezahlt.
Bei einer vorstationären Behandlung sind innerhalb von fünf Tagen vor der stationären Aufnahme ambulante Besuche an bis zu
drei Tagen möglich. Für die vorstationäre Behandlung wird eine Pauschale bezahlt, vollkommen egal, ob man einen Tag oder drei Tage in
Behandlung ist. Die Höhe der Pauschale hängt von der Fachabteilung ab. Im Klinikum der Universität München kostet zurzeit (im Jahr 2010)
die vorstationäre Behandlung in der Orthopädie 133,96 Euro, in der allgemeinen Chirurgie dagegen 100,72 Euro.
Bei einer nachstationären Behandlung sind innerhalb von vierzehn Tagen nach der Entlassung ambulante Besuche an bis zu sieben Tagen möglich.
Bei der nachstationären Behandlung wird im Gegensatz zur vorstationären Behandlung jeder einzelne Tag bezahlt. Auch hier hängt die Höhe
des "Tagessatzes" von der Fachabteilung ab, von der man aus dem stationären Aufenthalt entlassen wurde. Auch hier ein Beispiel: In der
Orthopädie bekommt das Klinikum der Universität München für einen nachstationären Tag 20,96 Euro, eine allgemeine Chirurgie bekommt 17,90 Euro.
Wenn für den gesamten stationären Aufenthalt allerdings eine Fallpauschale (DRG) festgelegt wird, was bei den meisten stationären
Aufenthalten der Fall ist, wird das ganze etwas anders berechnet. Vorstationär wird zwar aufgenommen, aber grundsätzlich nicht berechnet.
Nachstationäre Besuche werden auch erfasst, aber nur unter einer bestimmten Voraussetzung angerechnet: Für jede stationäre Fallpauschale
(DRG) ist festgelegt, wie lange man für diesen Preis maximal im Krankenhaus liegen darf. Das ist die sogenannte "obere Grenzverweildauer".
Dann werden die Anzahl der stationären Tage ohne den Entlassungstag (einfach ausgedrückt jede Nacht) und die einzelnen Tage der vor- und
nachstationären Behandlungstage zusammengezählt. Wenn alle Behandlungstage zusammengezählt höher sind als wie die obere Grenzverweildauer,
werden nur die einzelnen nachstationären Behandlungstage zusätzlich berechnet, die die obere Grenzverweildauer übersteigen. Alles, was unter
dieser Grenzverweildauer ist, ist mit dieser Fallpauschale (DRG) abgegolten.
Auch von diesen Berechnungen bekommt der Patient nichts mit. Eine erfreuliche Seite hat die vor/nachstationäre Behandlung für den
Patienten allerdings doch, egal, ob vorstationär oder nachstationär berechnet wird oder nicht: Da diese Besuche zum stationären Aufenthalt
irgendwie dazugehören, wird weder Praxisgebühr noch ein Überweisungsschein verlangt.
Sie würden noch gerne etwas wissen? Scheiben Sie mir bitte eine .