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Informationen für Patienten und Personen, die sich über den Ablauf im Krankenhaus informieren möchten

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Privatpatient


Wer sich eine Behandlung durch den Chefarzt erwerben möchte, ist ein Privatpatient. Privatpatient kann jeder sein, der es möchte. Viele sind dementsprechend bei einer privaten Krankenkasse versichert, andere möchten vom Chefarzt behandelt werden und bezahlen die Privatrechnung aus eigener Tasche. Bei Privatpatienten sind Vertragspartner der Patient und der Chefarzt. Der Patient bekommt also vom Chefarzt eine Rechnung (oder von einer Firma, die für den Chefarzt die Rechnungen schreibt), die er dann selbst bezahlen muss. Wer bei einer privaten Krankenversicherung versichert ist, kann die Rechnung dort einreichen und bekommt den Betrag dann wieder erstattet.

Es steht dem Chefarzt frei, eine entsprechende Vorauszahlung zu kassieren, aber erfahrungsgemäß wird das eher selten gemacht. Vorauskassiert wird eher bei ausländischen Patienten, die auch ihren Wohnsitz im Ausland haben, da es schwierig bis unmöglich ist, den Rechnungsbetrag bezahlt zu bekommen oder ihn einzutreiben.

Die Rechnung der Privatpatienten stellt sich nach der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte)in der jeweils gültigen Fassung zusammen. In dieser Gebührenordnung ist für jede einzelne ärztliche Leistung eine Punktzahl hinterlegt. Diese Punktzahl wird mit dem Punktwert (ein Punkt ist zurzeit 5,82873 Cent) multipliziert, und das ergibt dann den einfachen Preis für eine ärztliche Leistung. Dieser einfache Preis oder Gebührensatz wird in der Regel noch erhöht, je nachdem wie schwierig oder zeitaufwändig die ärztliche Leistung war oder ob es besondere Umstände gegeben hat. Dieser sogenannte Steigerungssatz reicht vom Einfachen bis zum 3,5-fachen, bei medizinisch-technischen Leistungen (z. B. Röntgen) bis zum 2,5-fachen, und bei Laborleistungen bis zum 1,3-fachen des Gebührensatzes. Bis zum 1,8-fachen bei medizinisch-technischen Leistungen, für Laborleistungen das 1,15-fache und für die übrigen Leistungen das 2,3-fache des Gebührensatzes wird alles ohne schriftliche Begründung berechnet. Alle Steigerungssätze, die über diese Grenze hinausgehen, müssen vom Chefarzt schriftlich begründet werden.

Ein Beispiel, wie ein Teil der Rechnung aussehen könnte, haben wir hier (Quelle: Wahlleistungsvereinbarung des Klinikums der Universität München):

Wahlleistungsvereinbarung


Sollte jetzt ein Kassenpatient diese "Erhöhungen" sehen, ist er möglicherweise etwas irritiert. Dazu sei gesagt, dass das ganz normale Steigerungssätze sind, die eigentlich von fast allen privaten Krankenkassen bezahlt werden. Ausnahmen sind beispielsweise die KVB (Krankenversicherung der Bundesbahnbeamten) und die Postbeamtenkasse B, sie bezahlen nicht bis zum 2,3-fachen Steigerungssatz sondern einen etwas niedrigeren Steigerungssatz.

Es gibt auch Ärzte, die wesentlich höhere Steigerungssätze berechnen. Wenn ein Patient durch Unterschrift erklärt, dass er damit einverstanden ist und sie auch bezahlt, sind auch höhere Steigerungssätze absolut legitim.


Selbstzahler:

Auf die Frage, wie Patienten versichert sind, hören wir immer wieder die Antwort: "Ich bin Privatpatient, also Selbstzahler". Ein Selbstzahler wird nämlich oft als Privatpatient bezeichnet, möglicherweise deshalb, weil beide die Rechnung selbst bezahlen müssen. Aber Unterschiede gibt es zwischen diesen beiden Patientenarten doch. Die Unterschiede sind sogar so groß, dass gesagt werden kann, ein Selbstzahler ist im Gegensatz zu einem Privatpatient (das heißt Behandlung durch den Chefarzt) ein Allgemeinpatient.

Die Unterschiede sind:

 Rechnung vomRechnung nachSteigerungssätzebehandelnder Arzt ist
PrivatpatientChefarztGOÄjaChefarzt oder Vertreter
SelbstzahlerKrankenhausDKG-NTneinnach medizinischer Notwendigkeit

Nachdem ein Selbstzahler die gleichen Leistungen wie ein Kassenpatient bekommt, kann man sagen, dass ein Selbstzahler ein Allgemeinpatient ist.

Als Selbstzahler werden Patienten aufgenommen, die zum Beispiel überhaupt nicht krankenversichert sind, Patienten, die bei einer ausländischen Krankenkasse versichert sind (Auslandsabkommen ist damit nicht gemeint), Patienten, die bei einer deutschen Privatkasse versichert sind, aber keine Privatbehandlung (Behandlung durch den Chefarzt) wünschen, Patienten, die mit ihrer gesetzlichen Krankenkasse den Tarif "Kostenerstattung" vereinbart haben, Patienten, die bei der Postbeamtenkrankenkasse A versichert sind, und alle sonstigen Patienten, die ihre Rechnung selbst bezahlen müssen, aber nicht durch den Chefarzt behandelt werden.

Wie gerade erwähnt, wird die Rechnung eines Selbstzahlers im Krankenhaus nach dem DKG-NT (Deutsche Krankenhausgesellschaft Normaltarif) berechnet. Auch hier gibt es für jede ärztliche Leistung eine Gebührenziffer. Aber im Gegensatz zum Privatpatient gibt es hier keine Steigerungssätze. Die Behandlung ist die Gleiche, wie die von einem Kassenpatient. Nur Praxisgebühr muss weder ein Privatpatient noch ein Selbstzahler bezahlen. Und: Auch ein Selbstzahler muss damit rechnen, im Krankenhaus eine angemessene Vorauszahlung zu leisten.

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