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Informationen für Patienten und Personen, die sich über den Ablauf im Krankenhaus informieren möchten

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Konsile


In Krankenhäuser gibt es häufig Konsile. Ein Konsil ist eine patientenbezogene Beratung eines Arztes durch einen anderen ärztlichen Kollegen. Im Krankenhaus unterscheiden wir zwischen einem internen Konsil und einem externen Konsil.

Internes Konsil:

Dieses Konsil findet innerhalb des Krankenhauses oder Klinikums statt, und zwar sowohl im stationären Bereich als auch im ambulanten Bereich.

Ein Beispiel für den ambulanten Bereich: Ein Patient lässt sich in einer Chirurgischen Ambulanz seine Schnittverletzung versorgen, wird aber wegen Kreislaufprobleme noch von einem Internisten angeschaut und beraten.
Bei Kassenpatienten wird dieses Konsil nicht berechnet, da durch die Scheinpauschale alle Behandlungen im Quartal abgegolten sind. Bei Patienten, die bei einer Kasse oder einem Kostenträger sind, wo alles einzeln berechnet wird (Privatpatienten, Selbstzahler, Arbeitsunfälle), wird auch dieses Konsil einzeln nach dem entsprechenden Leistungsverzeichnis berechnet und die Rechnung an den Patienten oder den Kostenträger (Berufsgenossenschaft) verschickt.

Ein Beispiel für den Stationären Bereich: Ein Patient liegt im Klinikum in einer Internistischen Klinik stationär. Da ihm ein Herzschrittmacher implantiert werden soll, wird er in einer gefäßchirurgischen Ambulanz von einem Gefäßchirurgen begutachtet und die Operation besprochen.
Bei allen Allgemeinpatienten wird dieses Konsil nicht berechnet, da durch die stationäre Fallpauschale (DRG) alles, was während des stationären Aufenthalts gemacht wird, abgegolten ist. Bei Privatpatienten wird dieses Konsil einzeln nach der GOÄ berechnet und die Rechnung an den Patienten geschickt.

Externes Konsil:

Wenn der Patient im Klinikum oder in einem Krankenhaus stationär liegt und während des stationären Aufenthalts in einer Krankenhausambulanz außerhalb des Klinikums oder bei einem Arzt außerhalb des Klinikums vorgestellt wird. Hier wird zwischen Allgemeinpatient und Privatpatient unterschieden. Bei Allgemeinpatienten wird die Rechnung für das Konsil von dem Krankenhaus bezahlt, in dem der Patient gerade stationär liegt, unabhängig davon, welche Krankenkasse oder Kostenträger den stationären Aufenthalt bezahlt. Durch die stationäre Fallpauschale (DRG) ist nämlich alles abgegolten, was während des stationären Aufenthalts gemacht wird.
Bei Privatpatienten bekommt die Privatrechnung der Patient selbst, völlig unabhängig davon, welche Kostenträger den stationären Aufenthalt bezahlen. Sobald der Patient für den stationären Aufenthalt eine Wahlleistungsvereinbarung für Chefarztbehandlung unterschrieben hat, ist er Privatpatient.

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