Formulare
Gerne würde ich die gängigsten Formulare für Kassenpatienten auf dieser Seite anzeigen. Ich habe mich aber entschlossen, das nicht zu machen.
Ich weiß nämlich nicht, ob die Formulare urheberrechtlich geschützt sind. Außerdem soll niemand versucht sein, diese Formulare zu missbrauchen,
indem man sich die Bilddatei runterlädt, bearbeitet und sich somit beispielsweise selbst ein Rezept ausstellt.
Eines haben alle Formulare für Kassenpatienten gemeinsam: Das Feld, in dem die Daten der Versichertenkarte aufgedruckt werden. Dieses Feld
befindet sich auf dem Formular immer links oben mit einem einheitlichen Abstand zum Rand, egal welches Format das Formular hat. Und nur das,
was in diesem Feld aufgedruckt werden kann, ist auf der Versichertenkarte an persönlichen Daten gespeichert, mehr nicht.
Was wird denn jetzt in dieses Feld gedruckt, und was bedeutet das alles?
- erste Zeile: Name der Krankenkasse und die Nummer, unter der die Krankenkasse bei der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung
registriert ist (wohl ziemlich bedeutungslos, da bei vielen Krankenkassen mittlerweile die gleiche Nummer steht: 00071)
- zweite Zeile: persönliche Angaben des Versicherten: Name, Adresse und Geburtsdatum. Und seit 01.07.2008 die Gültigkeit der Versichertenkarte, die unter dem Geburtsdatum steht.
- dritte Zeile: das siebenstellige Institutionskennzeichen der Krankenkasse (kurz: Kassennummer), die Versicherungsnummer und der
fünfstellige Status. Für die erste Stelle im Status gibt es drei Möglichkeiten:
- 1 = Mitglied
- 3 = familienversichert
- 5 = Rentner
Die zweite bis zur vierten Stelle ist für interne Vermerke der Krankenkasse (Informationen zum Risikostrukturausgleich). Die zweite
Stelle ist eine sogenannte Stichprobenzuordnung und es gibt folgende Möglichkeiten:
- 000 = keine Stichprobenbeteiligung (2. bis 4. Stelle)
- 1.. = weiblich, ohne EU-/BU-Rentenbezug
- 2.. = männlich, ohne EU-/BU-Rentenbezug
- 3.. = weiblich, mit EU-/BU-Rentenbezug
- 4.. = männlich, mit EU-/BU-Rentenbezug
- 5.. = weiblich, ohne EU-/BU-Rentenbezug, vor 1900 geboren
- 6.. = männlich, ohne EU-/BU-Rentenbezug, vor 1900 geboren
- 7.. = weiblich, ohne EU-/BU-Rentenbezug, nach 1999 geboren
- 8.. = männlich, ohne EU-/BU-Rentenbezug, nach 1999 geboren
Die dritte und vierte Stelle ist einfach das Geburtsjahr (75 = 1975 geboren).
Die letzte Stelle ist eine Ergänzung zum Status und hat folgende Ziffern:
- 1 = Versicherter aus alten Bundesländern
- 4 = Sozialhilfeempfänger
- 6 = Bundesversorgungsgesetz
- 7 = Sozialversicherungsabkommen, deutsch-niederländischer Grenzgänger
- 8 = Sozialversicherungsabkommen pauschal
- 9 = Versicherter aus neuen Bundesländern.
Diese Angaben im Status sind sowohl im Chip gespeichert als auch auf der Versichertenkarte aufgedruckt. Die folgenden möglichen
Statusergänzungen (fünfte Stelle) betreffen Patienten, die an einem Disease-Management-Programm (DMP: Behandlungsprogramm für chronisch
kranke Menschen) teilnehmen. Diese Angaben sind nur im Chip gespeichert und werden somit auch auf die Formulare ausgedruckt:
- D = DMP für Asthma Bronchiale
- A = DMP für Brustkrebs
- S = DMP für COPD (chronic obstructive pulmonary disease = Chronisch obstruktive Lungenerkrankung)
- E = DMP für Diabetes mellitus Typ 1
- M = DMP für Diabetes mellitus Typ 2
- K = DMP für Koronare Herzkrankheiten.
Diese Angaben gelten für die alten Bundesländer (auf der Versichertenkarte fünfte Stelle immer "1"). Für die neuen Bundesländer
(auf der Versichertenkarte fünfte Stelle immer "9") gibt es die Angaben:
- F = DMP für Asthma Bronchiale
- D = DMP für Brustkrebs
- P = DMP für COPD
- N = DMP für Diabetes mellitus Typ 1
- X = DMP für Diabetes mellitus Typ 2
- L = DMP für Koronare Herzkrankheit
- In der vierten Zeile stehen die neunstellige Betriebsstättennummer der Arztpraxis oder des Krankenhauses (bis 30.06.2008 die siebenstellige Arztnummer) ohne Schrägstrich (richtig geschrieben wird die Arztnummer mit Schrägstrich
nach der zweiten Ziffer), die/das das Formular ausgestellt hat, die persönliche neunstellige Arztnummer des Arztes (bis 30.06.2008 die Gültigkeit der Versichertenkarte)
und das Ausstellungsdatum. Betriebsstättennummer der Praxis, die persönliche Arztnummer und Ausstellungsdatum sind logischerweise nicht auf dem Chip gespeichert.
Folgende Formulare werden hauptsächlich im Krankenhaus verwendet:
Überweisungsschein: Größe DIN A5, Querformat, gelb, dient zur Überweisung an einen anderen Arzt oder in eine Ambulanz eines Krankenhauses
und wird für die Abrechnung mit der Krankenkasse gebraucht.
Abrechnungsschein: Größe DIN A5, Querformat, hellblau, wird oft im Krankenhaus oder in Arztpraxen ausgestellt, wenn der Patient ohne
Überweisungsschein erscheint. Er wird oft noch für die Abrechnung mit der Krankenkasse gebraucht.
Überweisungsschein/Abrechnungsschein: Größe DIN A5, Querformat, orange-lachsfarben, eine neuere Form des Überweisungs- und des
Abrechnungsscheins, nur noch ein Formular.
Stationäre Einweisung (Verordnung von Krankenhausbehandlung): Größe DIN A5, Hochformat, entweder rosa mit zwei Durchschläge, wobei das
oberste Blatt Querformat mit der Größe DIN A6 hat und der erste Durchschlag nur die obere Hälfte ein Durchschlag ist,
oder orange-lachsfarben, wobei alle Ausfertigungen die gleiche Größe haben und das Formular immer mehr in Arztpraxen
mit einem Laserdrucker vollständig ausgedruckt wird.
Notfallschein: Größe DIN A5, Querformat, rosa, gelber Durchschlag, wird für Notfälle statt einem Abrechnungsschein verwendet und wird für
die Abrechnung mit der Krankenkasse gebraucht.
Verordnung einer Krankenbeförderung: Größe DIN A5 Querformat, hellblau, wird vom Arzt oder Krankenhaus für Krankentransporte ausgestellt,
Krankentransporte rechnen damit mit der Krankenkasse ab.
Rezept: Größe DIN A6, Querformat, rosa, dient dem Arzt oder dem Krankenhaus zur Verordnung von Medikamente, die von den Krankenkassen
bezahlt werden.
Heilmittelverordnung Physikalische Therapie: Größe DIN A5, Hochformat, hellblau, dient dem Arzt oder dem Krankenhaus unter anderem zur
Verordnung von Krankengymnastik.
Heilmittelverordnung Ergotherapie: Größe DIN A5, Hochformat, hellgrün, dient dem Arzt oder dem Krankenhaus zu Verordnung von Ergotherapie.
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung: Größe DIN A5, Hochformat, gelb, mit zwei Durchschläge, erster Durchlag Größe DIN A6 Querformat und gelb,
zweiter Durchschlag wieder Größe DIN A5, Hochformat, weiß. Auch bekannt als "Gelber Urlaubszettel". Die oberste
Ausfertigung muss der Patient zur Krankenkasse schicken, der erste kleine Durchschlag ist für den Arbeitgeber bestimmt,
der zweite Durchschlag verbleibt beim Arzt oder Krankenhaus.
Im Krankenhausalltag werden auch noch andere Formulare verwendet, die kommen allerdings eher selten vor oder der Patient bekommt davon nichts mit.
Zur Krankenversichertenkarte gibt es noch mehr zu sagen. Hilft Ihnen das weiter?
Oder Sie schreiben mir eine .