Aus dem Ausland
Wenn ausländische Patienten und solche, die nicht in Deutschland versichert sind, in deutsche Krankenhäuser zur Behandlung kommen, gibt es
mehrere Möglichkeiten, wie die Bezahlung der Krankenhausrechnungen geregelt wird. Die zwei gängigsten Arten sind das Sozialversicherungsabkommen
(Auslandsabkommen) und der Privatpatient bzw. der Selbstzahler.
Sozialversicherungsabkommen (Auslandsabkommen):
Ein Sozialversicherungsabkommen ist ein Vertrag zwischen Sozialversicherungsträger (z. B. Krankenkassen) unterschiedlicher Staaten oder
Nationen. Das führt dazu, dass ein Patient im Ausland gleiche oder ähnliche Leistungen in Anspruch nehmen kann wie im Heimatland, und die
Kosten werden zwischen den Sozialversicherungsträger der unterschiedlichen Länder mehr oder weniger beglichen.
An diesem Sozialversicherungsabkommen nehmen zur Zeit folgende europäische Länder teil:
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein,
Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien,
Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich und Zypern.
Die (gesetzlichen) Krankenkassen dieser Länder geben an ihre Versicherten eine europäische Krankenversicherungskarte, genannt EHIC
(European Health Insurance Card), mit einem einheitlichen Muster aus. In allen Mitgliedsstaaten sieht die Karte gleich aus, alle Karten
haben dieses europäische Symbol mit dem Kennzeichen des Heimatlandes.
Bei allen Karten finden Sie auch die persönlichen Angaben an der gleichen Position mit der gleichen Zeilennummer:
- Position 3: Familienname
- Position 4: Vorname
- Position 5: Geburtsdatum
- Position 6: Persönliche Kennummer
- Position 7: Kennnummer des Kostenträgers
- Position 8: Kennummer der Karte
- Position 9: Ablaufdatum
Oft ist die EHIC-Karte auf die Rückseite der Krankenversichertenkarte aufgedruckt, wie es auch bei uns in Deutschland üblich ist.
Sollte aus irgendeinem Grund die EHIC-Karte nicht vorliegen, stellt die Heimatkrankenkasse eine sogenannte Ersatzbescheinigung aus,
die genau so wie die EHIC-Karte gültig ist. Auf der Ersatzbescheinigung sind die Positionsbezeichnungen die gleichen wie die auf der
EHIC-Karte. Mit der EHIC-Karte oder der Ersatzbescheinigung kann man bei Krankheiten und Unfälle, die auftreten, während man sich im Ausland
befindet, einen sogenannten Gesundheitsdienstleister aufsuchen, der dem jeweiligen gesetzlichen Krankenversicherungssystem angehört.
Aber: Wenn man plant, zur Behandlung einer Krankheit ins Ausland zu gehen, reicht die EHIC-Karte nicht. Dazu müssten Sie mit ihrer
Krankenkasse sprechen, ob sie die Kosten übernehmen würden. Erfahrungsgemäß kommt das allerdings extrem selten vor, dass eine Krankenkasse
eine geplante Behandlung im Ausland übernimmt.
Soviel zur Theorie.
Im Krankenhaus funktioniert das für ausländische Patienten so: Sie melden sich einfach mit ihrer EHIC-Karte/Ersatzbescheinigung und, damit
die Identität nachgewiesen wird, einem gültigen Ausweis für den ambulanten und/oder stationären Aufenthalt an. Von beiden Dokumenten wird
eine Kopie gemacht. Wichtig ist, dass Karte/Ersatzbescheinigung und Ausweis vorgelegt wird. Sollte eines von beiden fehlen, werden Sie
höchstwahrscheinlich als Selbstzahler aufgenommen, das heißt, Sie müssen die Rechnung selbst bezahlen. Das Gleiche gilt übrigens für Deutsche
im Ausland: immer nur EHIC-Karte/Ersatzbescheinigung zusammen mit einem Ausweis. Zusätzlich müssen ausländische Patienten eine Erklärung
mit folgendem Wortlaut unterschreiben:
"Ich bestätige, dass ich beabsichtige, mich bis zum __.__.__ in Deutschland aufzuhalten und nicht zum Zweck der Behandlung eingereist bin."
Neben deutsch ist auf diesem Vordruck (Muster 81a) die Erklärung in sieben weiteren Sprachen
aufgedruckt. Diese Erklärung wird zusammen mit der Kopie des Ausweises und der Kopie der EHIC-Karte an eine sogenannte aushelfende
Krankenkasse, also an eine beliebige gesetzliche Krankenkasse wie die AOK, geschickt. Bei ambulanter Behandlung gelten zusätzlich die
Regelungen der Praxisgebühr, da die Abrechnung ja ausschließlich über gesetzliche Krankenkassen erfolgt. Die Krankenhausrechnungen werden
dann von der aushelfenden Krankenkasse genau so wie bei jedem anderen inländischen Kassenpatient beglichen.
Privatpatient/Selbstzahler:
Alle ausländischen Patienten, die nicht bei einer Krankenkasse des gesetzlichen Krankenversicherungssystem versichert sind und somit keine
EHIC-Karte haben (können), müssen die Rechnung selbst bezahlen. Sie werden also als Privatpatient (Chefarztbehandlung) oder als
Selbstzahler (Allgemeinpatient) aufgenommen. Darunter fallen in Europa
- die Privatversicherungen der Länder mit Sozialversicherungsabkommen
- die Krankenkassen der europäischen Länder ohne Sozialversicherungsabkommen
- ausländische Reiseversicherungen
- deutsche Reiseversicherungen (weil immer eine Selbstbeteiligung von 100 Euro anfällt und weil der Rechnungsbetrag oft nicht an das
Krankenhaus sondern an den Patient ausbezahlt wird)
- Versicherungen außerhalb Europa
- ausländische Patienten ohne Krankenversicherung.
Sozialversicherungsabkommen und Privatpatient/Selbstzahler sind die Abrechnungsarten, die bei ausländischen Patienten fast immer vorkommen.
Es gibt natürlich auch noch wenige andere Abrechnungsmöglichkeiten. Die kommen aber so selten vor, dass ich im Moment darauf nicht näher eingehe.
Sie wünschen noch mehr Informationen über die EHIC? Vielleicht hilft Ihnen das weiter:
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